Verhaltensstandards für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH
Vorwort
Unsere Verhaltensstandards – das sollten Sie wissen!
Jetzt erst RECHT
o Beachtung des geltenden Rechts
o Bekenntnis zu freiem und fairem Wettbewerb
o Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
Kontrolle ist gut – VERTRAUEN ist besser
o Umgang mit Geschenken und Zuwendungen
o Umgang mit vertraulichen Informationen, Datenschutz
o Umgang mit Eigentum des Unternehmens
FAIRNESS in der Fracht
o Fairer Umgang miteinander
FCS bekennen
o Loyalität gegenüber den Unternehmerinteressen
Alle guten Dinge sind drei! F C S !!!
o Qualität
Vorwort
„Wer ehrlich ist, gilt im Geschäftsleben als unzurechnungsfähig.“
Dieser Satz eines amerikanischen Schriftstellers galt auch in unserer Welt lange als akzeptabel. Was ist im Umgang mit Geschäftspartnern ehrlich und erlaubt, was nicht – hier sind die Übergänge oft fließend und werden in den verschiedenen Kulturkreisen auch oft unterschiedlich gelebt.
Kleine Gefälligkeiten, beabsichtigte Beeinflussungen, Annahme von Geschenken mit eindeutiger Zielrichtung – wir sind alle diesen Versuchungen ausgesetzt. Wie aber damit umgehen? Wo beginnt die Beeinflussung, wo endet die bloße Gefälligkeit, der kleine Freundschaftsdienst? Hier gibt es keine klare Regel, keine Ampel die von grün auf rot springt, aber es gibt Hilfestellungen, wie wir mit den kleinen und auch großen Verführungen umgehen können.
Eine konkrete Verhaltenshilfe soll dieser Leitfaden sein, der den Umgang mit unseren Grundwerten Rechtschaffenheit, Integrität, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortlichkeit, Loyalität, Transparenz und Fairness, beschreibt. Dies sind unsere Werte, nach denen wir arbeiten und langfristig sowie nachhaltig erfolgreich am Markt operieren können. Nehmen Sie sich die Zeit, sich mit unseren Wertvorstellungen auseinanderzusetzen und nutzen Sie die Möglichkeiten, bei Fragen hierzu die angegebenen Ansprechpartner zu kontaktieren. Diese werden Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Denn: „Ehrlich währt am längsten!“
Unsere Verhaltensstandards · Das sollten Sie wissen!
Wozu sind Verhaltensstandards gut?
Als größter neutraler Frachtabfertiger am Frankfurter Flughafen wollen wir – die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH (FCS) – unsere Verantwortung in ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, wie auch gegenüber der Umwelt wahrnehmen. Hinsichtlich unseren Grundwerten Rechtschaffenheit, Integrität, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortlichkeit, Loyalität, Transparenz und Fairness wenden wir deswegen die höchsten Standards an!
Diese Verhaltensstandards dienen dazu aufzuzeigen, welches Verhalten von allen Mitarbei-terinnen und Mitarbeitern gegenüber dem Unternehmen, den Arbeitskollegen und Dritten erwartet wird. Es geht darum, wie wir unsere Geschäfte führen – zu jeder Zeit, an jedem Ort!
Indem wir uns gemeinsam bei unserem Handeln an den vorliegenden Verhaltensstandards halten, können wir alle dazu beitragen, dass wir für ein Unternehmen arbeiten, auf das wir gemeinsam stolz sind.
Muss ich mich daran halten?
Diese Verhaltensstandards entsprechen unserer Selbstverpflichtung zu rechtstreuem und ethisch einwandfreiem Verhalten. Das bedeutet, dass wir unsere Dienstleistungen stets auf faire, ehrliche und gesetzlich zulässige Art und Weise anbieten. Durch Ihre Tätigkeit für die FCS gehen auch Sie diese Verpflichtung ein. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter, auf allen Führungsebenen, ist zur Einhaltung dieser Verhaltensgrundsätze verpflichtet!
Bitte machen Sie sich mit den folgenden Richtlinien sowie den für Ihre Tätigkeit geltenden Vorschriften vertraut und halten Sie sich stets daran. Wer diese Vorgaben nicht einhält bringt sich selbst, seine Kollegen und sein Unternehmen, die FCS, in Gefahr!
Halten Sie sich stets an diese Grundsätze – ohne Wenn und Aber! Wusste ich nicht – zählt nicht!
In der Realität ist es leider nicht auszuschließen, dass Verstöße vorkommen. Deshalb erwarten wir von allen Beschäftigten, dass Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze und unsere Richtlinien bzw. Verhaltensstandards gemeldet werden. Keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter, der im guten Glauben und aufgrund konkreter Sachverhalte einen Hinweis über mögliche Verletzungen der Verhaltensstandards gibt, dürfen und werden dadurch Nachteile entstehen. Beim Umgang mit Hinweisen, die von unseren Beauftragten für Compliance & Wertemanagement bearbeitet werden, versichern wir absolute Vertraulichkeit.
Sind darin sämtliche Regeln enthalten, die mich betreffen?
Diese Verhaltensstandards dienen nicht dazu, alle gesetzlichen Vorschriften und interne Richtlinien, die möglicherweise auf Sie zutreffen könnten, im Detail wiederzugeben. Es geht nicht darum, alles vorauszusehen oder für alle Situationen Maßregelungen zu treffen.
Häufig reichen der gesunde Menschenverstand und das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen aus, um den betrieblichen Alltag diesen Grundsätzen entsprechend zu meistern
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe, konkrete Unterstützung benötige oder auf Verstöße aufmerksam machen möchte?
Falls Sie Fragen zu Recht und Gesetz, zum Verhalten im betrieblichen Alltag haben, konkrete Unterstützung benötigen oder Hinweise auf Verletzungen der Verhaltensstandards geben möchten, ist in der Regel Ihre direkte Vorgesetzte bzw. Ihr direkter Vorgesetzter der erste und beste Ansprechpartner.
Stellen Sie Fragen wann immer Sie Zweifel haben, ob Sie diesen Richtlinien entsprechend handeln. Hier gilt der Grundsatz: Fragen Sie nach bevor Sie handeln und haken Sie solange nach bis Ihre Frage eindeutig beantwortet ist! Jeder, der in gutem Glauben einen Rat sucht, beziehungsweise seine Bedenken äußert, handelt im Einklang mit diesem Verhaltensgrundsatz und handelt richtig!
In arbeitsplatzspezifischen Konfliktsituationen können Sie sich neben Ihrer Führungskraft auch an die benannten Vertrauenspersonen werden. Unsere Vertrauenspersonen unter-liegen der Schweigepflicht (auch gegenüber der Geschäftsleitung bzw. dem Vorstand der Fraport AG) und können von dieser nur durch den Hinweisgeber selbst entbunden werden.
• Vertrauensperson der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH
Herr Gordan Bartol
Telefon: 069-690 78218
Mobil: 0173-6998928
E-Mail: GBartol@fcs.wfs.aero
• Vertrauensperson der Fraport AG
Herr Frank Cornelius
Telefon: 069-69714853
Mobil: 0172-6630638
E-Mail: Vertrauensperson@fraport.de
Bei vermuteten schwerwiegenden Straftaten können Sie sich ebenso an die externe Ombudsfrau des Fraport Konzerns, Rechtsanwältin Annette Parsch wenden. Zentrale Aufgabe von Frau Parsch ist die vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen auf unternehmens-bezogene Straftaten sowie unzulässige Geschäftspraktiken und Regelverstöße zu Lasten des Unternehmens.
• Rechtsanwältin, Ombudsfrau
Frau Annette Parsch
Fachanwältin für Strafrecht
Q 2, 5, 68161 Mannheim
Telefon: 0800 1230125
E-Mail: Parsch@ombudsfrau-parsch.de
Für weitergehende Informationen: www.ombudsfrau-parsch.de
Haben Sie eine Angelegenheit, die Sie ungern persönlich mit jemandem bereden oder sogar anonym absetzen möchten, können Sie das elektronische Hinweisgebersystem nutzen. Dabei handelt es sich um ein zertifiziertes Meldesystem, in dem Hinweise namentlich oder auf Wunsch absolut anonym abgegeben werden können. Das System steht allen Beschäftigten, aber auch Lieferanten und Geschäftspartnern als internetbasiertes elektronisches Hinweisgebersystem rund um die Uhr und ortsunabhängig zur Verfügung.
Den Zugang finden Sie auf den Homepages
• www.fcs.wfs.aero unter „Unternehmen“ → „Compliance & Datenschutz“
• www.fraport.de unter „Konzern“ →„Ziele und Werte“ →„Compliance“
Jetzt erst RECHT!
Beachtung des geltenden Rechts
Die Einhaltung aller nationaler sowie internationaler Gesetze und Vorschriften, denen unser unternehmerisches Handeln unterliegt, ist für uns eine Selbstverständlichkeit! Wir wickeln unsere Prozesse und Geschäfte transparent und sauber ab und akzeptieren keinerlei Verhalten, das unsere Integrität in Frage stellt oder gefährdet.
Wir beachten dahingehend die für uns geltenden Vorschriften und Bestimmungen strikt und ausnahmslos!
Bekenntnis zu freiem und fairem Wettbewerb
Es entspricht unserer Geschäftspolitik, einen fairen Wettbewerb zu betreiben und zu fördern. Selbst wenn wir im harten Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern stehen, agieren wir stets auf faire und gesetzlich zulässige Weise. Wir lehnen deshalb jedes geschäftliche Handeln ab, welches darauf zielt, sich in wettbewerbsrechtlich unlauterer Weise einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen.
Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt uns am Herzen! Wir richten unser Augenmerk daher kontinuierlich auf die Sicherheit am Arbeitsplatz und treffen Vorkehrungen, um erkennbare Gefährdungen zu vermeiden.
Sichere Arbeitsplätze lassen sich jedoch nur gewährleisten, wenn jeder Einzelne von uns die jeweils gültigen gesetzlichen sowie flughafenspezifischen Sicherheitsvorschriften ausnahms-los einhält. Die Einhaltung aller maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen ist Grund-voraussetzung für einen verantwortungsvollen Umgang miteinander!
Darüber hinaus sind wir bestrebt, den negativen Einfluss unserer geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dieses Ziel erfordert die Unterstützung durch alle Personen, die für die FCS tätig sind!
Wir alle können durch unser Verhalten einen großen Beitrag zum Umweltschutz leisten, indem wir verantwortungsbewusst und sparsam insbesondere mit Büro- und Verpackungsmaterialien umgehen, die natürlichen Ressourcen schonen und die umweltverträgliche Entsorgung von Abfällen gewährleisten.
Kontrolle ist gut · VERTRAUEN ist besser!
Umgang mit Geschenken und Zuwendungen
Es entspricht unserer Geschäftspolitik, unsere Geschäfte auf faire und aufrichtige Art und Weise zu betreiben. Ausgehend von diesem Grundsatz sehen wir davon ab, als Gegenleistung für unsere Dienstleistungen Geschenke, Zuwendungen, Einladungen oder sonstigen Vergünstigungen zu gewähren oder anzunehmen.
Einzige Ausnahmen sind Geschenke, die der üblichen Praxis entsprechen und nicht als Gegenleistung für ein „bevorzugtes Behandeln“ gewährt werden.
Als Orientierung für den richtigen Umgang mit Geschenken und Zuwendungen gelten folgende Grundsätze:
Angenommen werden können:
• Höflichkeitsgeschenke von geringem oder symbolischem Wert, die dem Geschäftsverhältnis angemessen sind.
• Einladungen zu Geschäftsessen in einem dem Anlass angemessenem Rahmen und Höhe (Orientierungsmarke ist die jeweilige steuerliche Höchstgrenze, zurzeit 35 Euro*).
• Einladungen zu Produkt- oder Informationsveranstaltungen außerhalb des Flughafens, solange die Reisekosten im Rahmen eines Dienstreiseantrages vollständig von der FCS übernommen werden.
Unter keinen Umständen dürfen angenommen werden:
• Geld oder geldwerte Leistungen
(z.B.: Bargeld; Überweisungen und Darlehen jeglicher Art; unübliche/nicht den Leistungen entsprechende Vergütungen für private Nebentätigkeiten; Geschenkgutscheine; Flugtickets; Einladungen auf Urlaubsreisen; unentgeltliche/verbilligte Überlassung von Gegenständen zum Gebrauch etc.).
• Sachwerte und sonstige Werte, sofern der Wert der steuerlichen Höchstgrenze* überschritten wird (z.B. Spirituosen, Bekleidung, Schmuck, Eintrittskarten, Gutscheine).
• Geschenke, Zuwendungen und sonstige Dienstleistungen, die illegal sind oder gegen geltendes Recht verstoßen (könnten).
• Geschenke und Zuwendungen die Teil einer inoffiziellen Vereinbarung sind und zu einer entsprechenden Gegenleistung verpflichten.
*EStG § Abs. 5, Satz 1, Nr. 1
Bei allen Leistungen, die nicht bereits in eine dieser Kategorien fallen, kann die Entgegennahme zulässig oder unzulässig sein. Im Zweifelsfall halten Sie deswegen grundsätzlich Rücksprache mit Ihrem direkten Vorgesetzten.
Ausnahmen und Abweichungen von diesen Regeln bedürfen auf allen Ebenen der Dokumentation und der Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten!
Umgang mit vertraulichen Informationen, Datenschutz
Wir beachten die Rechte unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Rechte Dritter in Bezug auf persönliche Daten und treffen entsprechende Vorkehrungen, damit die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ausnahmslos unter strikter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen erfolgen. Jeder Einzelne von uns ist lediglich dazu befugt, Kenntnisse über vertrauliche betriebsinterne Vorhaben oder Vorgänge für betriebliche Zwecke zu nutzen. Berufliche, vertrauliche Informationen dürfen weder mündlich, schriftlich oder elektronisch an Dritte weitergegeben werden.
Selbstverständlich gehen wir mit vertraulichen Informationen, die wir von unseren Kunden oder Geschäftspartnern erhalten haben, ebenso verantwortungsvoll um.
Unsere Führungskräfte und administrativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden hierzu in regelmäßigen Abständen geschult.
In Zweifelsfällen stehen Ihnen der Datenschutzbeauftragte als Ansprechpartner zur Verfügung.
Beauftragter für Datenschutz
Florian Kaiser LL.M., erreichen Sie unter Tel. +49 (0)69 27 13 57-0, info@datenschutzfrankfurt.de.
Umgang mit Eigentum des Unternehmens
Jeder ist verpflichtet, mit Unternehmenseigentum verantwortungsvoll, ordnungsgemäß und pfleglich umzugehen.
Firmeneigentum ist grundsätzlich nur für betriebliche Zwecke zu verwenden. Ohne eine ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung dürfen Einrichtungen sowie Gegenstände des Unternehmens oder unserer Kunden nicht für private Zwecke genutzt oder aus den Betriebsräumen entfernt werden.
FAIRNESS in der Fracht!
Fairer Umgang miteinander!
Unser Unternehmen zeichnet sich unter anderem durch eine kulturelle Vielfalt aus! Nicht nur die FCS als Arbeitgeber, sondern auch die Beschäftigten sind verpflichtet, jegliche Benachteili-gungen, Belästigungen und Diskriminierungen zu unterlassen. Kollegiales Verhalten untereinander bildet die Basis für ein positives und ausgewogenes Arbeitsklima und ist eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung unserer Unternehmensziele.
Jeder Einzelne von uns hat die Pflicht, zu einem guten Arbeitsklima beizutragen und die Persönlichkeit eines jeden Kollegen, wie auch von Externen, zu respektieren. Wir erwarten von allen, dass sie respektvoll, objektiv und fair mit Kolleginnen, Kollegen, sowie Kunden umgehen!
FCS bekennen!
Loyalität gegenüber den Unternehmerinteressen
Wir wollen ein Unternehmen, auf das wir gemeinsam stolz sein können! Dabei gehen wir gemeinsam mit Loyalität und Objektivität vor und vermeiden Interessenskonflikte.
Ein Konflikt liegt immer dann vor, wenn das Eigeninteresse, die Fähigkeit im Interesse des Unternehmens zu handeln oder zu entscheiden, beeinträchtigt wird. Interessenskonflikte können bei einer Vielzahl von Umständen auftreten. Wir alle haben Situationen zu vermeiden, die zu einem Konflikt zwischen unseren privaten Interessen und den Interessen des Unternehmens führen, bzw. führen könnten.
• Bei Vergabe- und Beschaffungsvorgängen ist durch beteiligte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter offen zu legen, wenn Mitglieder ihrer Familie oder Freunde wesentliche finanzielle Anteile oder Interessen an Lieferanten haben. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich den Vorgesetzen schriftlich anzuzeigen.
• Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen, das mit der FCS oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen in Wettbewerb steht, untersagt, es sei denn, die FCS hat dem zuvor zugestimmt. Eine wesentliche Beteiligung an einem Unternehmen, das mit der FCS oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen in nicht unwesentlichem Umfang in Geschäftsbeziehungen – unmittelbar oder mittelbar – steht, bedarf der schriftlichen Anzeige unter Angabe von Art und Umfang der Beteiligung.
• Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist der Personalabteilung der FCS rechtzeitig vor ihrer Aufnahme schriftlich anzuzeigen, dies gilt auch für die Wahrnehmung eines öffentlichen Ehrenamtes.
Alle guten Dinge sind drei: F C S
Qualität
Wir erbringen hochwertige Dienstleistungen, abgestimmt auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die Beibehaltung dieser hohen Qualität ist für unseren weiteren Erfolg von entscheidender Bedeutung!
Flexible, kundenorientierte Prozessgestaltung, eine umfangreiche Leistungspalette und erstklassige Dienstleistung ist, was unsere Kunden von uns erwarten und worin wir uns von anderen Frachtabfertigungsunternehmen unterscheiden. Um diesen Erwartungen, und darüber hinaus jedem einzelnen Wunsch unserer Kunden, bestmöglich gerecht zu werden, müssen wir alle, ausnahmslos, die unternehmensinternen Qualitätsstandards, wie auch die von den Behörden vorgegebenen Sicherheitsvorschriften sowie flughafenspezifischen Sicherheitsanforderungen einhalten.
Der gute Ruf, den die FCS aufgrund ihrer innovativen Logistikkonzepte und ihrer hohen Dienstleistungsqualität genießt, liegt tagtäglich in unseren Händen.