FCS

Verhaltenskodex für die Lieferanten der FCS Frankfurt Cargo Services GmbH

Präambel:
Die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH (im Folgenden „FCS“) ist größter neutraler Frachtabfertiger am Flughafen Frankfurt und seit rund 50 Jahren eine der ersten Adressen, wenn es darum geht, Luftfracht schnell und sicher von und nach Frankfurt zu befördern. FCS möchte Verantwortung in ethischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht, wie auch gegenüber der Umwelt, übernehmen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Dienstleistern (im Folgenden „Geschäftspartner“), die in diesem Verhaltenskodex aufgestellten Grundsätze verbindlich einzuhalten.


1.    Einhaltung von Gesetzen, anerkannten Standards und Leitlinien:

Alle jeweils geltenden nationalen Gesetze und relevanten international anerkannten Normen, Leitsätze und Prinzipien sind einzuhalten.

2.    Korruptionsprävention:
Die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Korruption sind zu beachten.

3.    Kartell und Wettbewerbsrecht:
FCS erwartet von ihren Geschäftspartnern, alle anwendbaren nationalen und internationalen Kartellgesetze sowie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb einzuhalten.

4.    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:
Der Geschäftspartner achtet auf ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeits-umfeld und trifft erforderliche Maßnahmen, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

5.    Arbeitszeiten:
Die Arbeitszeiten haben dem geltenden Recht oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen.

6.    Vergütung:
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragsausführung seinen damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für sie geltenden gesetzlichen oder aufgrund eines Gesetzes festgesetzten tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren.

7.    Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen:
Die Rechte aller Beschäftigten auf Vereinigungsfreiheit und Kollektiv-verhandlungen sind zu achten und vor Beeinträchtigung zu schützen.

8.    Umgang mit Kinderarbeit:
Jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird nicht toleriert. Kinderarbeit ist verboten.

9.    Umgang mit Zwangsarbeit:
Alle Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit sowie die Menschenrechte verletzende, unfreiwillige Gefängnisarbeit sind verboten.

10.    Disziplinarmaßnahmen:
Alle Beschäftigten sind mit Würde und Respekt zu behandeln. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

11.    Umgang mit Diskriminierung:
Jedwede Form der Diskriminierung ist zu unterlassen.

12.    Umwelt- und Klimaschutz:
FCS erwartet von ihren Geschäftspartnern, den Umweltschutz hinsichtlich geltender internationaler Standards und gesetzlicher Vorgaben zu beachten.

i.    Umsetzung:
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern die vorstehend genannten Grundsätze einzuhalten.

ii.    Information und Kommunikation:
Die Geschäftspartner sind angehalten, die Regelungen in diesem Verhaltenskodex allen Beschäftigten zugänglich zu machen.

iii.    Monitoring:
FCS behält sich das Recht vor, die Einhaltung der vorstehend genannten Anforderungen entweder durch FCS selbst oder durch unabhängige Dritte zu überprüfen.

iv.    Sanktionen und Abhilfemaßnahmen:
Jeder gravierende Verstoß gegen die in diesem Verhaltenskodex genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Geschäfts-partners betrachtet und in jedem Einzelfall rechtlich bewertet.

Präambel

Die FCS Frankfurt Cargo Services GmbH (im Folgenden „FCS“) ist größter neutraler Frachtabfertiger am Flughafen Frankfurt und seit rund 50 Jahren eine der ersten Adressen, wenn es darum geht, Luftfracht schnell und sicher von und nach Frankfurt zu befördern. An keine Airline oder Spedition gebunden, agieren wir als neutraler Dienstleistungspartner und unterstützen das Geschäft unserer Kunden mit maßgeschneiderten Full-Service-Paketen und bedarfsgerechten Zusatzleistungen für die physische und dokumentarische Abfertigung von Import- und Exportsendungen zu absolut wettbewerbsfähigen Preisen.

Entsprechend unseren Grundwerten Rechtschaffenheit, Integrität, Vertrauens-würdigkeit, Verantwortlichkeit, Transparenz und Fairness haben wir einen hohen Anspruch und wenden höchste Standards an, um auf eine sozial, ökonomisch und ökologisch zukunftsfähige Weise zu wirtschaften und verstehen Nachhaltigkeit als Zukunftsgestaltung in Verantwortung. Diese Verantwortung haben wir in einem Verhaltenskodex für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter definiert.
Von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir, dass sie dieselben Standards einhalten. Der Verhaltenskodex beschreibt die Standards für die Geschäftsbeziehungen mit den Unternehmen,  die Gesellschafter der FCS sind. Dieser gilt für alle Lieferanten und Dienstleister, zu denen eine direkte Geschäftsbeziehung besteht (im Folgenden „Geschäftspartner“ genannt).

Compliance

1.    Einhaltung von Gesetzen, anerkannten Standards und Leitlinien
Der Geschäftspartner hält die jeweils geltenden nationalen Gesetze ein und unterstützt die relevanten international anerkannten Normen, Leitsätze und Prinzipien, insbesondere die Prinzipien des UN Global Compact, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die Konventionen der United Nations Organization (UNO) und die Kernarbeitsnormen der International Labour Organization sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Die Einhaltung dieses Verhaltenskodexes sowie vorstehender Normen darf nicht durch Nebenabreden, wie zum Beispiel vertragliche Vereinbarungen oder vergleichbare Maßnahmen umgangen werden.

2.    Korruptionsprävention
Der Geschäftspartner erklärt sich gegen Korruption und Bestechung und steht für die Beachtung internationaler und lokaler Antikorruptions- und Bestechungsgesetze ein. Der Geschäftspartner versichert, dass er FCS Mitarbeitern  keine unzulässigen Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, um deren Entscheidungsfindung zu beeinflussen.

3.    Kartell- und Wettbewerbsrecht
Der Geschäftspartner beachtet alle anwendbaren nationalen und internationalen Kartellgesetze sowie die Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb. Preis- oder Konditionenabsprachen mit Wettbewerbern sind daher ebenso zu unterlassen, wie sonstige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, zu denen insbesondere Absprachen mit Wettbewerbern zum Zweck der Markt- oder Kundenaufteilung gehören.

Arbeitsbedingungen

4.    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Es ist FCS  ein Anliegen, Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen. Dies dient dem Wohl und der Zufriedenheit der Mitarbeiter und trägt zugleich entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens bei.

Von unserem Geschäftspartner erwarten wir, für ein sicheres, gesundes und hygienisches Arbeitsumfeld zu sorgen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, zu vermeiden. Dabei ist sicherzustellen, dass Arbeitssicherheitsstandards eingehalten werden. Die Geschäftspartner werden hierzu geeignete Maßnahmen ergreifen und Systeme betreiben, um eine potenzielle Gefährdung der Gesundheit durch Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen ihrer Beschäftigten zu erkennen und zu vermeiden.

5.    Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten haben den jeweils geltenden nationalen Gesetzen und Regelungen oder den relevanten ILO-Konventionen zu entsprechen.

6.    Vergütung
Der Geschäftspartner ist verpflichtet, für die Dauer der Vertragsausführung seinen damit befassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die für sie geltenden gesetzlichen oder aufgrund eines Gesetzes festgesetzten tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren.

Menschenrechte

7.    Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
Der Geschäftspartner achtet das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit und das Recht auf kollektive Tarifverhandlungen im Rahmen der nationalen Gesetze.
Für den Fall, dass innerstaatliche Normen das Vereinigungsrecht und das Recht zu Kollektivverhandlungen einschränken, sollte der Geschäftspartner darauf hinwirken, dass der freie und unabhängige Zusammenschluss von Beschäftigten zum Zweck der Verhandlungsführung ermöglicht und gestattet wird.

8.    Umgang mit Kinderarbeit
Jegliche Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wird nicht toleriert. Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konventionen sowie nationaler Bestimmungen ist verboten.

Die Altersgrenze für die zugelassene Beschäftigung liegt nicht unterhalb des schulpflichtigen Alters und in keinem Fall unter 15 Jahren (oder 14 Jahre, sofern es das nationale Recht in Übereinstimmung mit der ILO-Konvention 138 zulässt).

Jugendliche dürfen keinen gefährlichen, unsicheren oder gesundheitsschädigenden Situationen ausgesetzt werden.

9.    Zwangsarbeit
Der Lieferant unterlässt jegliche Form von Zwangsarbeit, ebenso sind alle Formen der Zwangs- und Pflichtarbeit sowie die Menschenrechte verletzende, unfreiwillige Gefängnisarbeit zu unterlassen.

10.    Disziplinarmaßnahmen
FCS tritt dafür ein, dass alle Beschäftigten mit Würde und Respekt zu behandeln sind. Sanktionen, Bußgelder, sonstige Strafen oder Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit geltenden nationalen und internationalen Normen sowie den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

Der Geschäftspartner wirkt durch entsprechende Maßnahmen darauf hin, dass kein Beschäftigter verbaler, psychischer, sexueller und/ oder körperlicher Gewalt, Nötigung oder Belästigung ausgesetzt wird.

11.    Umgang mit Diskriminierung
Der Geschäftspartner unterlässt jedwede Form der Diskriminierung, die aufgrund:
–    ethnischer, nationaler und sozialer Herkunft,
–    Rasse,
–    Hautfarbe,
–    Geschlecht,
–    Alter,
–    Religion und Weltanschauung,
–    politischer Betätigung,
–    Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmerorganisation,
–    Behinderung,
–    sexueller Orientierung
oder anderer persönlicher Merkmale vorgenommen wird. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.

Umwelt

12.    Umwelt- und Klimaschutz
Von ihrem Geschäftspartner erwartet FCS den Umwelt- und Klimaschutz hinsichtlich geltender internationaler Standards und gesetzlicher Vorgaben zu beachten, Umweltbelastungen zu minimieren und den Umwelt- und Klimaschutz kontinuierlich zu verbessern. Dies schließt die Vermeidung von Emissionen und Abfällen sowie Schritte zur Steigerung der Ressourceneffizienz ein. Dafür sind geeignete und nachvollziehbare Maßnahmen zu ergreifen und Systeme zu betreiben, um den Schutz der Umwelt und des Klimas sicherzustellen.

Schlussbestimmungen

i.    Umsetzung
Wir erwarten von unserem Geschäftspartner, die vorstehend genannten Grundsätze einzuhalten.
FCS empfiehlt, mithilfe einer geeigneten Systematik (Definition und Dokumentation von Verantwortlichkeiten, Verfahren, Zielen und Maßnahmen) eine kontinuierliche Verbesserung zu ermöglichen.
FCS erwartet von ihrem Geschäftspartner auf eine konsequente Weiterverbreitung dieser Standards durch die Lieferkette hinzuwirken.

ii.    Information und Kommunikation
Dieser Verhaltenskodex kann im Internet unter www. http://www.fcs.wfs.aero/index.php/de/datenschutz jederzeit eingesehen und von dort ausgedruckt werden und soll von dem Geschäftspartner den relevanten Beschäftigten zugänglich gemacht werden.

iii.    Monitoring
Die Geschäftspartner verpflichten sich gegebenenfalls, eine entsprechende Überprüfung durchführen zu lassen und diese angemessen zu unterstützen.

iv.    Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
Jeder wesentliche Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen wird von FCS als Vertragsverletzung durch den Geschäftspartner betrachtet und in jedem Einzelfall rechtlich bewertet.
Wenn möglich geben wir dem Geschäftspartner die Gelegenheit, entsprechende Abhilfemaßnahmen durchzuführen.